Brustvergrößerung

Brustvergrößerung

Brustvergrößerung

Die Brustvergrößerung

Die Brustvergrößerung kann medizinisch indiziert sein, wenn eine entstellende Fehlbildung der weiblichen Brust vorliegt, die eine Erkrankung im Sinne des Sozialgesetzbuches ist. Die meisten Brustvergrößerungen werden aber aufgrund einer rein ästhetischen Indikation auf Patientenwunsch durchgeführt

Brustimplantate sind Medizinprodukte nach dem Medizinproduktegesetz.

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